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Anhörung zum Thüringer Kulturstiftungsgesetz im Landtag

Am 20. November 2018 nahm der Kulturrat thüringen an einer Anhörung des Thüringer Landtags zur Novellierung des Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen teil. Der Kulturrat hatte im Vorfeld dazu eine Stellungnahme verfasst, die Präsident Prof. Dr. Eckart Lange und Geschäftsführer Jörg Dietrich den Abgeordneten erörterten.

Der Kulturrat Thüringen begrüßt grundsätzlich alle Bestrebungen der Landesregierung, die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu stärken. Mit der bereits erfolgten Neustrukturierung der Geschäftsstelle der Stiftung sollten die organisatorischen Voraussetzungen für eine effiziente Kunstförderung geschaffen sein. Damit kann das Förderanliegen stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. Zugleich sollte auf diese Weise das öffentliche Bewusstsein für den Reichtum an künstlerischer Kreativität in Thüringen gestärkt werden können.

In diesem Sinne begrüßt der Kulturrat die im Gesetzesentwurf vorgesehene Erweiterung des Kuratoriums auf 12 Personen, weil damit die Breite und Tiefe des in den maßgeblichen Kreisen vorhandenen Sachverstands besser als bisher zur Geltung kommen kann. Der Kulturrat empfiehlt jedoch nachdrücklich, dem Kuratorium die bislang praktizierte Entscheidungsbefugnis über Förderanträge weiterhin zu überlassen.

Zudem sollte die Staatskanzlei dringend darauf achten, dass im Zusammenhang mit der Umschichtung von Kulturfördermitteln vom Ministerium in die Kulturstiftung die bisherigen Gesamtfördervolumina der einzelnen Sparten in jedem Fall sichtbar erhalten bleiben.

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