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Arbeit der Thüringer Kulturmanagerinnen und Kulturmanager erfährt verdiente Anerkennung durch den Freistaat

Arbeit der Thüringer Kulturmanagerinnen und Kulturmanager erfährt verdiente Anerkennung durch den Freistaat
 
Der Kulturrat Thüringen zeigt sich erfreut über das Bekenntnis der Thüringer Landesregierung zu den Förderprogrammen für kulturelle Leitungskräfte und für jugendkulturelle Mitarbeiter, besonders über die Aufwertung derselben.
Der Kulturrat und seine Mitglieder hatten in den vergangenen zwei Jahren um eine deutliche Anhebung der Gehälter im sogenannten Projektmanagerprogramm, das die hauptamtliche, qualifizierte Arbeit in den Thüringer Kulturverbänden und -vereinen auf sichere Füße stellen soll, gekämpft.
Nach Jahren der Stagnation bedurfte das Programm dringend einer besseren Planungssicherheit durch längere Laufzeiten und eine höhere Anerkennung von Qualifikation und Leistung der Beschäftigten. Was im Koalitionsvertrag verankert ist, sollte den hoch professionell arbeitenden Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern und den engagierten jugendkulturellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch zugutekommen.
Fruchtbare Gespräche mit der Staatskanzlei führten 2016 zu einem Teilerfolg und einer ersten Anhebung der Gehälter, zwei weitere Stufen waren versprochen. Höchste Anerkennung des Kulturrats verdient, dass nach einer drohenden Stagnation des Prozesses letzten Herbst die Verhandlungen der Staatskanzlei mit dem Finanzministerium doch noch erfolgreich verliefen. Deshalb werden die Gehälter in diesem und im nächsten Jahr ein weiteres Mal angehoben und kommen der Einstufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit fachlicher und leitender Verantwortung schon erfreulich nahe. Dies ist ein deutliches Signal der Anerkennung der vielfältigen und hervorragenden Arbeit für unsere reiche Thüringer Kulturlandschaft.
Die angemessenere und leistungsgerechtere Bezahlung kultureller Leitungskräfte und jugendkultureller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer kulturellen Verbänden und Vereinen ist mit der Veröffentlichung der neuen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Beschäftigung von Leitungskräften bei Trägern kulturpolitisch bedeutsamer Maßnahmen“ und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich“ seit dem 13. Februar 2017 amtlich. Darüber hinaus schafft sie erfreulich lange Planungssicherheit, denn sie gilt dieses Mal überjährig bis Ende 2019.
Diesem wichtigen ersten Schritt muss nun jedoch noch der zweite folgen – die Umsetzung der im Kulturkonzept 2012 gegebenen Zusage der Landesregierung, die Geschäftsstellen der kulturellen Landesverbände und der Landesarbeitsgemeinschaften institutionell auf der Basis einer Festbetragsfinanzierung zu fördern und damit die kulturelle Infrastruktur zu sichern.

Das Präsidium des Kulturrats Thüringen

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