Ergebnisse der Vertragsverhandlungen für Thüringer Theater und Orchester in der Staatskanzlei vorgestellt
Der Kulturrat Thüringen, der Spitzenverband der Thüringer Kulturverbände, begrüßt den Erhalt und die Verstetigung der einzigartigen Thüringer Theaterlandschaft mit all ihren Standorten und deshalb grundsätzlich auch die nun vereinbarten Theaterverträge. Besonders erfreulich ist die perspektivisch angelegte Laufzeit der meisten Vereinbarungen.
Der Kulturrat Thüringen begrüßt insbesondere, dass der Freistaat die Theaterfinanzierung verbessert, indem er erhebliche zusätzliche Mittel für strukturelle Anpassungen bereitstellt und dass diese Strukturmittel den Kulturhaushalt selbst nicht belasten werden. Bis 2021 wird die Theaterfinanzierung des Freistaats von jetzt 66,6 Mio. € um ca. 10 Mio. € auf dann 76,96 Mio. € anwachsen. Für strukturelle Anpassungen durch neu vereinbarte Kooperationen stehen bis 2021 insgesamt 21,93 Mio.€ zur Verfügung. Auch wenn diese Mittel nicht ausreichen, eine Anpassung an den Flächentarif in allen Theatern vornehmen zu können und demzufolge auch weiterhin Haustarife vereinbart werden müssen, ist diese Erhöhung doch ein wichtiges Signal an alle kommunalen Träger, ebenfalls größere Anstrengungen zur Bereitstellung der Mittel zu unternehmen. Hier appelliert der Kulturrat an alle kommunalen Entscheidungsträger, sich engagiert für die Realisierung der ausgehandelten Verträge einzusetzen. Bei allen noch offenen Fragen hofft der Kulturrat auf ein konstruktives und faires aufeinander Zugehen.
Eine gut funktionierende und vernetzte, qualitativ hochstehende Theater- und Orchesterkultur in Thüringen ist ein Herzstück der Thüringer Kultur und bedarf zweifellos der besonderen Pflege und Sorgfalt. Dass diese Theaterlandschaft eingebettet sein muss in Kultur in ihrer ganzen Breite, sollte sich von selbst verstehen, so dass auch für andere Kulturbereiche eine vergleichbare Hinwendung wünschenswert ist.
Der Kulturrat Thüringen unterstützt deshalb die Staatskanzlei in der Idee einer Überarbeitung des Kommunalen Lastenausgleichs, um Möglichkeiten im Bereich der so genannten freiwilligen Leistungen verpflichtender zu gestalten. Am 4. Oktober 2016 wird er dazu eine Thüringer Kulturklausur durchführen und mit Vertretern der Kommunen und der Landesregierung im Kreise der Kulturakteure darüber diskutieren.
Das Präsidium des Kulturrats Thüringen