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Neue Ausschreibung für das Chancengeber*innen-Programm

Freiberufliche Künstler*innen, die ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben, können im Rahmen des Chancengeber*innen-Programms noch bis zum 30.9.2021 einen Antrag auf ein Stipendium für künstlerische Kleinprojekte stellen, das mit 1.800,00 € dotiert ist.

 

Der Thüringer Literaturrat und der Kulturrat Thüringen eröffnen ab sofort eine zweite Ausschreibungsrunde im Rahmen des Chancengeber*innen-Programms, in der noch bis zu 175 Stipendien vergeben werden können. Nachdem in der ersten Ausschreibungsrunde 75 Bewerber*innen eines von 250 Stipendien für künstlerische Kleinprojekte freiberuflicher Künstler*innen in Thüringen erhalten haben, können sich alle bisherigen Stipendienempfänger*innen und alle mit Hauptwohnsitz in Thüringen lebenden freiberuflich tätigen Künstler*innen erneut auf ein Stipendium bewerben.

 

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30.09.2021 unter den im Ausschreibungstext genannten Bedingungen ausschließlich per E-Mail an: chancengeberinnen@gmx.de zu richten. Die Ausschreibung ist auf der Website des Thüringer Literaturrates unter www.thueringer-literaturrat.de zu finden.

 

Hintergrund:

Das vom Thüringer Landtag beschlossene „Sonderprogramm Chancengeber*innen – ein besonderes Programm für besondere Zeiten“ verfolgt das Ziel, nach dem Abklingen der dritten Pandemiewelle kulturelle Bildung und Teilhabe in Sozialeinrichtungen zu verstärken. Hauptberuflich selbstständige Künstlerinnen und Künstler erhalten die Chance, sich mit kreativen Angeboten zu bewerben, die Kunst und Kultur im Rahmen von nicht öffentlichen Vorträgen, Lesungen, Theateraufführungen, Performances, Konzerten und anderen kulturellen Angeboten umfassen. Die Bewohner*innen und Besucher*innen der Einrichtungen werden somit direkt zur kulturellen Teilhabe und Partizipation angeregt.

 

Der Thüringer Literaturrat übernimmt die Projektkoordination für das Chancengeber*innen-Programm in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturrat Thüringen und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Die Entwicklung des Programmes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Thüringer Staatskanzlei.

 

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