Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
Der Kulturrat Thüringen e.V. befürwortet grundsätzlich eine langfristige und rechtssichere Regelung der Zuständigkeit des Betriebes der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken, sowie eine Rechtsverordnung die die Fachaufsicht, den Betrieb, den Umfang der Ausstattung, die Aufgaben und Aufgabenschwerpunkte, notwendige fachliche Qualifikationen des Personals, Mehrbelastungsausgleich und die Festlegung der Höhe des Verfahrens zur Kostenerstattung festlegt.
Darüber hinaus ist zu erörtern, ob die Landesfachstelle besser an einer unabhängigen und übergeordneten Stelle anzusiedeln ist. Hierdurch können Interessenskonflikte durch die Angliederung an eine einzelne Bibliothek vorgebeugt werden.
Judith Drühe, Geschäftsführerin