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Projekte interkultureller Zusammenarbeit brauchen auch finanzielle Unterstützung, sei es aus staatlicher oder privater Hand. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Förderprogrammen und Initiativen des Freistaates Thüringen, des Bundes und der EU sowie einzelner Stiftungen wieder. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Konkrete Nachfragen zu Fördermöglichkeiten und Projektpartnern können an die Geschäftsstelle des Kulturrats gerichtet werden.
DENK BUNT – Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
„DENK BUNT“ ist das Landesprogramm des Thüringer Freistaates, das Projekte für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit unter einem gemeinsamen Rahmen finanziell unterstützt. Im Bewusstsein der eigenen Geschichte will das Programm Projekte und Initiativen fördern, die gegen antidemokratische Strukturen agieren, um die Demokratie im Freistaat zu festigen. Dabei steht nicht nur die reine finanzielle Förderung im Vordergrund. Durch Fortbildungen, Tagungen und Konferenzen können Fachleute wie LehrerInnen, Vereinsmitglieder und öffentliche Einrichtungen über Möglichkeiten interkultureller Arbeit sich weiterbilden.
Schwerpunkte:
- Förderung von Projekten, die integrativ mit verschiedenen sozio-kulturellen Milieus arbeiten
- Förderung von Konzepten und Maßnahmen, die repräsentativ in der interkulturellen Bildungsarbeit auf allen Ebenen agieren
- Förderung von Initiative, die Präventionsarbeit gegen antidemokratische Ressentiments führen
Fördermöglichkeiten:
- Bundesprojekte: in Kooperation mit den Bundesprogrammen „Demokratie Leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“; max. 50.000 Euro als Zuschuss; Fristen variieren je nach Förderprogramm
- Landesprojekte: regionale Initiativen und Projekte; Teilfinanzierung bis zu 5.000 Euro; Fristen: 01. Mai und 01. Oktober eines Jahres
- Interventionsfonds: Finanzspritze für aktuelle Entwicklungen; max. 1.000 Euro; keine Fristen
- Thüringer Demokratiepreis: Jährliche Auszeichnung für gute Praxisbeispiele und innovative Ansätze; Hauptpreise mit 3.000, 2.000 bzw. 1.000 Euro dotiert, vier Anerkennungspreise mit jeweils 500 Euro
- Antragsberechtigt: kulturelle Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen
Weitere Informationen und Formulare: http://www.denkbunt-thueringen.de/ sowie https://www.demokratie-leben.de/ und http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/
Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Freistaat Thüringen)
Neben dem Landesprogramm „DENK BUNT“ fördert der Freistaat Thüringen Integrations- und Partizipationsprojekte. Das erklärte Ziel ist es, für Menschen mit Migrationshintergrund die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen/kulturellen/politischen/wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hierbei können jährliche Förderschwerpunkte gesetzt werden.
- Integrations- und Partizipationsprojekte
- Förderung als Zuschuss; Höhe bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, bei Programmen der EU und des Bundes bis zu 50%. Laufzeit max. drei Jahre. Zusätzliche Finanzierung durch jährliche Förderschwerpunkte möglich; Frist: 31. Oktober des Vorjahres
- Antragsberechtigt: eingetragene Verbände und Vereine, Kirchen, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und Institutionen
Weitere Informationen und Formulare: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/ und http://www.integration-migration-thueringen.de/ sowie http://www.thueringen.de/apps/zufi/leistung.aspx?key=16000920
Fonds Soziokultur
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert soziokulturelle Einrichtungen und Projekte, deren Vorhaben zeitlich befristet sind und Modellcharakter aufweisen. Ziel ist es, die ästhetischen/kommunikativen/sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Die soll zur kulturellen Chancengleichheit in der demokratischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland führen.
- Förderung von Projekten der kulturellen Bildung und der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praktiken
- allgemeine Projektförderung: Geldmittel als Zuschuss; max. 50% der Projektgesamtkosten, nicht mehr als 26.000 Euro; Fristen: 02.Mai/02.November eines Jahres; Dauer an Konzept- und Durchführungsphase gebunden
- „Der Jugend eine Chance“: Förderprogramm für junge Kulturinitiativen; Fristen wie bei allgemeiner Projektförderung; Fokus auf Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren; Beitragssumme max. 2.000 Euro, in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten
- „Jonge Kunst“: Kooperation mit der Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht); Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen; Zentrum die Entwicklung von Kulturprojekten mit jungen Menschen zwischen 12 und 25 Jahren; Beitragssumme zwischen 5.000 und 25.000 Euro, nicht mehr als 50% der Gesamtkosten; Frist am 01. März eines Jahres
- Antragsberechtigt: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und öffentliche Einrichtungen
Weitere Informationen und Formulare: http://www.fonds-soziokultur.de/
Amadeu-Antonio-Stiftung
Die Amadeu-Antonio-Stiftung engagiert sich seit 1998 für die Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Im Zentrum der Arbeit steht die Aufklärung, Sensibilisierung sowie Beratung und Förderung von lokalen Initiativen, die gegen rechte Ressentiments vorgehen.
- Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus à Beratung und Förderung von lokalen sowie kulturellen Einrichtungen zur Ermutigung der Eigeninitiative, Bildung von Partnerschaften
- Im Vordergrund: ländliche Projekte, in der es Lücken staatlichen Handelns vorzufinden sind
- allgemeine Förderung: Je nach Bedürfnis können Beträge unter bzw. über 2.500 Euro als Zuschüsse beantragt werden. Kleinere Beiträge werden im laufenden Verfahren entschieden, größere Beiträge zweimal jährlich. Antragsschluss ist jeweils zum 30.06. und 30.12.
- Antragsberechtigt: gemeinnützige Vereine und Initiativen
Weitere Informationen und Formulare: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/
Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern (BAMF)
Das BAMF ist neben der Koordination und Bearbeitung von Anträgen auf dem Gebiet von Migration und Integration auch als Förderer von Maßnahmen zur gesellschaftlichen/sozialen Integration von Zuwanderern tätig. Ziel ist es, die gegenseitige Akzeptanz von Einheimischen und Zugewanderten zu stärken, um daraus den Zusammenhalt in der Zivilgesellschaft zu festigen. Dabei versammelt das BAMF die Programme anderer Bundesministerien und stellte diese unter dem aktuellen Förderjahr vor.
- über gesetzliche Angebote wie Integrationskurse/-projekte die Kompetenzen der Zugewanderten sowie als gleichberechtigte Teilhalber in der Gesellschaft fördern
- Einbindung junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sowie Neuzugewanderten mit Bleiberecht Fördermöglichkeiten:
- Förderportal easy-online: Über das Onlinesystem können Fördermittelanträge elektronisch abgewickelt und direkt an das jeweilige Ministerium übermittelt werden. Je nach Ausschreibung variieren die Fristen und die Beitragssumme des jeweiligen Förderprogramms.
- Antragsberechtigt: Variiert je nach Ausschreibung
Weiterführende Informationen und Formulare: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Integrationsprojekte/integrationsprojekte-node.html und https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung - Modell- und Demonstrationsvorhaben - LandKULTUR: kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen (BLE)
2017 startete das vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) das Programm „LandKULTUR“. Hierbei steht die Förderung der kulturellen Vielfalt im ländlichen Raum im Vordergrund. Integriert im Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, in der der ländliche Raum auf verschiedenen Ebenen für die Zukunft gestaltet wird.
- Unterstützung ländlicher Gebiete in der Gestaltung kultureller Formate und Angebote
- finanzielle Förderung kultureller Einrichtungen/Vereine/Verbände sowie ihrer Projekte Fördermöglichkeiten:
- Höhe des Zuschusses max. 100.000 Euro; Dauer bis zu 36 Monate laufen. Frist: 31. Juli eines Jahres
- Antragsberechtigt: natürliche und juristische Personen in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. private Initiativen, Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise
Weiterführende Informationen und Formulare: http://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/LandKULTUR.html?nn=8903534#doc9207168bodyText2
Bundesinitiative „Kultur öffnet Welten“
„Kultur öffnet Welten“ ist die bundesweite Initiative von Bund, Ländern und Kommunen, die Kulturschaffenden eine gemeinsame Plattform ihrer Ideen und Projekte geben. Dabei soll die kulturelle Vielfalt der Bundesrepublik repräsentativ vorgestellt werden. Über regionale Workshops und Aktionswochen sollen Debatten über die kulturelle Gestaltung vor Ort sowie aktuelle Ereignisse angestoßen werden.
Sonderpreis „Kultur öffnet Welten“:
- Mit dem Sonderpreis werden Initiativen und Projekte für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet. 2016 würdigte die Auszeichnung kulturelle Projekte von und mit geflüchteten Menschen. 2017 standen Projekte im Vordergrund, die die Zusammenarbeit mit verschiedenen kulturellen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen fördern und erproben. Initiiert ist der Sonderpreis von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Weitere Informationen: http://www.kultur-oeffnet-welten.de/startseite.html
Europa für Bürgerinnen und Bürger (2014-2020)
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ der Europäischen Union läuft von 2014 bis 2020. Koordiniert wird es von der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. Ziel des Programms ist es, die Bürgerinnen und Bürger in Europa näher zusammenzubringen, um dabei die demokratische Teilhabe auf der europäischen Ebene zu stärken. Einzelne Jahre bzw. Abschnitte sind in Themenschwerpunkte untergeordnet, in die Projekte unter einem gemeinsamen Kontext gefördert werden können. Die Zeit von 2016 bis 2020 steht unter den Themenkomplexen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Partizipation“.
- Stärkung des Zusammenhalts der europäischen Gemeinschaft
- Förderung des kulturellen/wirtschaftlichen/historischen/sozialen Bewusstseins in Europa
- „Europäisches Geschichtsbewusstsein“: Förderung von Projekten im Bereich der Erinnerungskultur; Höhe max. 100.000 Euro; Dauer bis zu 18 Monate; besondere Berücksichtigung bei transnationalen Initiativen; Frist einmal im Jahr
- „Demokratisches Engagement und Partizipation“: Förderung von Projekten im Bereich der Bürgerbegegnung, Vernetzung von Partnerstädten und Zivilgesellschaft; Höhe der Fördermittel bei max. 150.000 Euro, entweder als Pauschale oder Zuschuss; Dauer von max. 18 bzw. 24 Monaten; Fristen liegen zweimal im Jahr vor
- Antragsberechtigt: zivilgesellschaftliche Organisationen, Einrichtungen und Kommunen wie z.B. Verbände, Vereine, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Weitere Informationen und Formulare: http://www.kontaktstelle-efbb.de/